Kostenlose Muster für Bauverträge
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gestaltung von Bauverträgen haben der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam zwei Bauvertragsmuster entwickelt. Sie sollen für mehr Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen sorgen, sagte ZDB-Präsident Hans-Hartwig Loewenstein.
Er empfahl den ZDB-Meisterbetrieben und Bauunternehmen, die neuen Musterverträge zu verwenden. Nach Angaben der Verbände ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers entwickelt worden.
Die Vertragsformulare sind ab sofort kostenlos bei ZDB-Meisterbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet unter zdb.de zu erhalten. Dazu gibt es wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge. Anlass für die Entwicklung der Vertragsmuster ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Juli 2008, nach der die eigentlich für öffentliche Bauaufträge entwickelte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verträgen mit privaten Bauherren nicht mehr uneingeschränkt gilt (Az.: VII ZR 55/07). Der BGH hatte auf eine Klage von Verbraucherschützern hin entschieden, dass einzelne Klauseln der VOB/B unwirksam sein können, da sie zu erheblichen Benachteiligungen der privaten Bauherren führen können.
Er empfahl den ZDB-Meisterbetrieben und Bauunternehmen, die neuen Musterverträge zu verwenden. Nach Angaben der Verbände ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers entwickelt worden.
Die Vertragsformulare sind ab sofort kostenlos bei ZDB-Meisterbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet unter zdb.de zu erhalten. Dazu gibt es wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge. Anlass für die Entwicklung der Vertragsmuster ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Juli 2008, nach der die eigentlich für öffentliche Bauaufträge entwickelte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verträgen mit privaten Bauherren nicht mehr uneingeschränkt gilt (Az.: VII ZR 55/07). Der BGH hatte auf eine Klage von Verbraucherschützern hin entschieden, dass einzelne Klauseln der VOB/B unwirksam sein können, da sie zu erheblichen Benachteiligungen der privaten Bauherren führen können.
Aktualisiert (Sonntag, den 15. Februar 2009 um 11:08 Uhr)



